11 der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes [PKV; BSG 168.811]), auf der Grundlage der eingereichten Kostennote festgesetzt, welche ein Gesamthonorar von CHF 10'892.00 inkl. Auslagen (CHF 294.55) und 7.7 % Mehrwertsteuer (CHF 778.75) ausweist. Dabei werden insgesamt 32.56 Std. à durchschnittlich CHF 301.60 in Rechnung gestellt. Dieser Stundensatz ist vorab auf ein ortsübliches Mass von CHF 250.-- zu kürzen, was noch CHF 8'140.-- ergibt. Auf der Kostennote sind weiter diverse Aufwendungen in Zusammenhang mit internen Besprechungen enthalten, welche nicht zu entschädigen sind. Auch sind die Auslagen bzw. die Kleinkostenpauschale nicht näher aufgesplittet.