11. Der Rekurs und die Beschwerde pro 2009 sind teilweise gutzuheissen. Die Einspracheverfügungen vom 19. Juni 2020 sind aufzuheben. Die für das Steuerjahr 2009 aufgerechneten verdeckten Gewinnausschüttungen von CHF 167'299.-- sind, im Umfang der Aufwände im Zusammenhang mit dem Segelboot von CHF 142'461.--, auf CHF 24'838.-- zu reduzieren. Daraus folgt, dass die Faktoren, auf welche sich die Busse stützt, entsprechend anzupassen und zu reduzieren sind. Der Bussenfaktor ist auf 0.5 festzusetzen. Die Akten werden zur Neuberechnung des Bussenbetrags an die ZVB/N zurückgeschickt.