In Anbetracht der geschilderten Umstände bleibt zwar fraglich, ob durch die E.________ AG mit dem Kauf des Segelboots tatsächlich eine Gewinnerzielung angestrebt und damit auch wirklich im eigenen Interesse gehandelt wurde. Das hauptsächliche Motiv für den Kauf des Segelboots ist nicht eindeutig zu erkennen (vgl. auch hiervor E. 9.2). Trotz mehrerer Widersprüche und Auffälligkeiten in der Vorgehensweise der E.________ AG bestehen indessen keine genügend gewichtigen Indizien, um bei den aufgerechneten Positionen in Höhe von CHF 142'461.-- (vgl. E. 7 hiervor) eine Steuerwiderhandlung des Rekurrenten zu bejahen.