- 16 - soweit ersichtlich, bis heute Eigentümerin des Segelboots (vgl. Rekurs und Beschwerde vom 19.6.2020, N. 39). Dessen ungeachtet kann letztlich für die strafrechtliche Beurteilung mit Blick auf die nachfolgende Erwägung dahingestellt bleiben, ob die Geschäftsidee mit dem Segelboot gewinnorientiert motiviert war, zumal eine geldwerte Leistung an den Rekurrenten zu verneinen ist (vgl. hiernach E. 9.3).