Zwar hat der Rekurrent ein undatiertes Dokument eingereicht, welches aufzeigt, dass im Jahr 2009 Ideen zur neuen Geschäftsidee gesammelt worden sind, dieses kann aber kaum als Nachweis für eine seriöse Marktabklärung gelten (vgl. Dokumentation Projekt Segelboot, Beilage 6 zur Stellungnahme vom 21.9.2020). Die weiteren eingereichten Belege hierzu betreffen das Jahr 2014 und können damit nicht berücksichtigt werden. Auch sind die unternehmerischen Überlegungen nicht nachvollziehbar, weshalb die E.________ AG nicht vorerst im Rahmen eines Pilotprojekts mit einem Vermieter/Charterunternehmen zusammengearbeitet, sondern direkt ein Segelboot gekauft hat.