Gerade im Rahmen einer Investitionsentscheidung in nicht unerheblichem Umfang, wie vorliegend, erscheint es üblich und sinnvoll, durch vorgängige detaillierte Marktanalyse das Potential abzuklären, allenfalls bereits Kunden zu sichern, um dann auch erfolgreich am Markt bestehen zu können. Zwar hat der Rekurrent ein undatiertes Dokument eingereicht, welches aufzeigt, dass im Jahr 2009 Ideen zur neuen Geschäftsidee gesammelt worden sind, dieses kann aber kaum als Nachweis für eine seriöse Marktabklärung gelten (vgl. Dokumentation Projekt Segelboot, Beilage 6 zur Stellungnahme vom 21.9.2020).