ten. 9. Somit bleibt im hier vorliegenden Strafsteuerverfahren unabhängig von der steuerlichen Aufrechnung im Kanton Zürich und der unterzeichneten Zustimmungserklärung zu prüfen, ob es sich beim Kauf des Segelboots und den mit diesen verbundenen Aufwendungen bzw. die auf diesem Aktivum vorgenommene Abschreibung von insgesamt CHF 142'461.-- um einen geldwerten Vorteil zugunsten des Rekurrenten handelt.