Gemäss Rekurs resp. Beschwerde vom 17. Juli 2020 bestritten sind weiter die Aufwendungen betreffend den Kauf eines Segelboots bzw. dessen Abschreibung und die mit dem Segelboot zusammenhängenden Ausgaben durch die E.________ AG im Jahr 2009. Die strittigen Positionen präsentieren sich folgendermassen: