Die Aufwendungen, welche als geldwerte Leistungen zu einer Aufrechnung beim Rekurrenten in Höhe von insgesamt CHF 24'838.-- (Berufliche Vorsorge von CHF 9'938.--, Pauschalspesen von CHF 5'400.--, Privatanteil Repräsentationsspesen von CHF 9'500.--) führen, werden von diesem im Verfahren vor der Steuerrekurskommission nicht mehr bestritten (vgl. hiernach E. 10; Rekurs und Beschwerde vom 17.7.2020, N. 43). Diesbezüglich ist einzig noch die Bussenhöhe strittig.