Sodann machte das Kantonale Steueramt Zürich eine Meldung an die Steuerverwaltung. Gestützt darauf kündigte die ZVB/N schliesslich am 20. Dezember 2018 dem Rekurrenten die Eröffnung des Strafsteuerverfahrens wegen vollendeter Steuerhinterziehung an und brachte zur Begründung vor, der Rekurrent habe in Höhe von CHF 167'299.-- geldwerte Leistungen aus der E.________ AG bezogen, welche nicht besteuert worden seien.