H. Mit Vernehmlassung vom 28. August 2020 beantragt die ZVB/N die Abweisung von Rekurs und Beschwerde unter Kostenfolgen. Sie bringt vor, dass der Kauf eines Segelboots, welches für Teambildungsevents mit acht bis zehn Personen hätte benutzt werden sollen, in keinem Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit oder dem Zweck der E.________ AG stehe. Es sei zudem vom Rekurrenten bestätigt worden, dass sich die geplante Geschäftsidee nicht umsetzen liess. Es sei weiter nicht ersichtlich, aus welchen Gründen die Feststellungen des Steueramts im Kanton Zürich betreffend die verdeckten Gewinnausschüttungen an den Rekurrenten nicht richtig sein sollten.