Ihm sei denn auch ein Segelkurs finanziert worden um für die Sicherheit auf dem Wasser garantieren zu können. Der Umstand, dass die Geschäftsidee mit dem Segelboot schlussendlich nicht zum erhofften Erfolg geführt habe, dürfe nicht dazu führen, dass die Aufwände des Segel- -3- boots als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert würden. Die Steuerbehörde habe den Nachweis, dass ein Zufluss beim Beteiligungsinhaber erfolgt sei, nicht erbracht.