Der Kauf des Segelboots und die damit verbundenen Aufwände und Transportkosten seien vom Geschäftszweck der Unternehmung erfasst gewesen. Der Rekurrent habe sowohl damals wie auch heute nicht über den Segelausweis verfügt und sei damit gar nicht berechtigt das Segelboot privat zu nutzen. Ein damaliger Mitarbeiter des Beraterteams sei im Besitz des Segelausweises gewesen und habe die Rolle des Skippers bei der Durchführung der beabsichtigten Workshops übernehmen sollen. Ihm sei denn auch ein Segelkurs finanziert worden um für die Sicherheit auf dem Wasser garantieren zu können.