E. Mit Eingabe vom 17. Juli 2020 hat der Rekurrent, vertreten durch C.________ (Vertreter), Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, die Einspracheverfügungen betreffend Steuerhinterziehung vom 19. Juni 2020 seien aufzuheben und die Bussenverfügungen 2008 und 2009 vom 18. Juli 2019 seien zur neuen Berechnung der Busse an die Steuerverwaltung zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.