-2- D. Mit Einspracheverfügungen vom 19. Juni 2020 trennte die ZVB/N das Nachsteuer- vom Steuerhinterziehungsverfahren ab und hiess die Einsprache des Rekurrenten betreffend Steuerwiderhandlung insofern teilweise gut, als dass die Verjährung der Steuerperiode 2008 festgestellt wurde. Entsprechend reduzierte sie die Busse auf CHF 10'789.85 (kantonale Steuern) bzw. CHF 6'519.50 (direkte Bundessteuer). Soweit weitergehend wies die ZVB/N die Einsprache ab.