Es sei deshalb in ein Segelboot als Sachwert investiert worden, welches für die Förderung der Zusammenarbeit in Managementteams gedacht gewesen sei. Im Nachgang einer Bücherrevision im Kanton Zürich sei die geschäftsmässige Begründetheit der Anschaffung des Segelboots und der damit zusammenhängenden Auslagen aufgrund fehlender Umsätze aberkannt worden. Das Segelboot sei nach wie vor in der Bilanz der E.________ AG verbucht und privat kaum genutzt worden. Der Kauf des Segelboots sei daher geschäftsmässig begründet gewesen und es liege keine geldwerte Leistung vor. Er habe nie die Absicht gehabt, mit dem Erwerb des Segelboots Steuern zu hinterziehen oder private Vorteile zu erlangen.