Unter diesen Umständen vermögen die in den Jahren 2014 sowie 2016-2018 von den Rekurrenten geleisteten Amortisationen nichts am Ergebnis zu ändern, zumal die Steuerverwaltung bereits im Jahr 2013 erstmals Auflagen betreffend Rückzahlungen gemacht hat (siehe E. 4 hiervor) und nicht erst im Jahr 2017, wie die Vertreterin annimmt (Rekursschrift vom 14.7.2020, Ziff. 8 Bst. c). Die Steuerverwaltung setzte die Höhe der jährlichen Rückzahlung auf CHF 30'000.-- fest, was angesichts des Darlehenssaldos von CHF 122'708.-- per Ende 2012 (siehe Tabelle in E. 4 hiervor) angemessen erscheint.