dies kann jedoch nicht gelten, wenn eine "Manövriermasse" in der hier gegebenen Höhe und auf unbegrenzte Zeit zur Diskussion steht. Im vom Verwaltungsgericht beurteilten Sachverhalt ging es im Übrigen nicht um einen Kontokorrentkredit, sondern um einen (allerdings zwischenzeitlich er- - 10 - höhten) fixen Darlehensbetrag, der mit jährlichen Raten von 10 % zu amortisieren war. Zudem wurde die Darlehenssumme für einen Wohnungskauf verwendet (E. 3.1 und 3.4.1).