Den Rekurrenten steht es aufgrund dieser Vertragsausgestaltung vollkommen frei, das Darlehen innerhalb der (hohen) Limite jederzeit nach Gutdünken zu erhöhen oder zu reduzieren und damit erhebliche Steuervorteile zu generieren, indem die steuerbaren Lohn- und Dividendenbezüge entsprechend angepasst werden. Zwar ist laut Verwaltungsgericht aus der blossen Absicht, Steuerfolgen zu vermeiden, nicht auf einen fehlenden Rückzahlungswillen zu schliessen (VGE 100 2017 113/114 vom 26.2.2018, E. 3.4.3); dies kann jedoch nicht gelten, wenn eine "Manövriermasse" in der hier gegebenen Höhe und auf unbegrenzte Zeit zur Diskussion steht.