-9- CHF 420'000.-- und mit Bezügen aus der Säule 3a von total CHF 150'000.-- finanziert worden seien. Die falschen Aussagen der Rekurrenten betreffend Verwendungszweck liessen darauf schliessen, dass das Darlehen der Finanzierung privater Lebenshaltungskosten gedient habe (Vernehmlassung vom 1.9.2020, S. 4). Die Vertreterin führt in ihrer Stellungnahme vom 27.10.2020 hierzu aus, dass die Rekurrenten den Vorwurf zurückwiesen, falsche Aussagen bezüglich Darlehensverwendung gemacht zu haben.