7.2 Ein gewichtiges Indiz für ein simuliertes Darlehen liegt laut Bundesgericht zudem vor, wenn die Mittel mehrheitlich für die Bestreitung privater Lebenshaltungskosten verwendet werden (E. 6.2 hiervor). Laut Vertrag vom 15. August 2013 sollte das Darlehen für Sanierungs- und Umbauarbeiten an der privaten Liegenschaft der Rekurrenten verwendet werden (E. 5.1 hiervor). Die Vertreterin bestätigt in der Rekursschrift vom 14. Juli 2020 diesen Verwendungszweck und führt aus, dass "Gegenwerte geschaffen und die Mittel nicht einfach verbraucht wurden" (Ziff.