Der zitierte bundesgerichtliche Entscheid betrifft zwar ein Darlehen innerhalb eines Konzerns, die entsprechenden Regeln sind indes (erst recht) auch auf Sachverhalte wie den vorliegenden anzuwenden, wenn ein Darlehen an die Aktionäre zur Diskussion steht. Weiter geht aus BGer 2C_537/2008 vom 7. August 2009 hervor, dass eine Rückzahlung von geschütztem Kapital mittels eines simulierten Darlehens steuerrechtlich eine geldwerte Leistung an den Aktionär darstellt (E. 3.2).