6.2 Ein starkes Indiz für ein bloss simuliertes Darlehen liegt vor, wenn der Aktionär ausserstande ist, aus eigener Kraft seinen aus dem Darlehen resultierenden Verpflichtungen (Zinsund Amortisationszahlungen) auf Dauer nachzukommen. Ebenso ist regelmässig von einer Simulation auszugehen, wenn die zugeflossenen Mittel zu einem grossen Teil für private Lebenshaltungskosten oder zur Begleichung privater Schulden verwendet werden. Einen weiteren starken Hinweis stellt die (fehlende) Verbuchung bzw. Deklaration des Darlehens in der Jahresrechnung der Gesellschaft und der Steuererklärung des Aktionärs dar.