Die Steuerverwaltung wies in der Veranlagung der C.________ AG einen Privatanteil zu Gunsten der Rekurrenten von CHF 280'000.-- aus (abgerundete Darlehenserhöhung von CHF 250'000.-- zuzüglich nicht vorgenommene Amortisation von CHF 30'000.--). Nachdem die Veranlagung der C.________ AG durch den Nichteintretensentscheid der Steuerrekurskommission vom 28. März 2019 in Rechtskraft erwachsen war (E. 2 hiervor), wurde dieser Betrag in der privaten Veranlagung der Rekurrenten aufgerechnet.