Zugleich forderte die Steuerverwaltung die C.________ AG auf, einen Darlehensvertrag mit Zins- und Amortisationsverpflichtungen sowie entsprechenden Sicherheiten mit der nächsten Steuererklärung unaufgefordert einzureichen. Nachdem im Geschäftsjahr 2013 keine Amortisation verbucht worden war, wies die Steuerverwaltung bei der Veranlagung der C.________ AG einen Privatanteil zu Gunsten der Rekurrenten von CHF 72'000.-- aus, der sich aus der unterbliebenen Rückzahlung von CHF 30'000.-- und der Erhöhung des Darlehens um abgerundet CHF 42'000.-- zusammensetzte (Einspracheentscheid vom 3.10.2016 und Bemerkungen zur definitiven Schlussabrechnung vom 19.8.2016, Akten AG, pag.