(Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2015 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 348'613.-- bei den kantonalen Steuern (davon CHF 282'000.-- im Teilsatzverfahren) und von CHF 244'710.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Dabei rechnete die Steuerverwaltung u.a. einen Betrag von CHF 280'000.-- auf, den sie mit der Erhöhung eines Darlehens der C.________ AG begründete. Diese Aufrechnung wirkte sich auch auf das steuerbare Vermögen aus, das von der Steuerverwaltung auf CHF 154'464.-- festgesetzt wurde (nur kantonale Steuern). Die gegen die Veranlagungsverfügungen erhobene Einsprache vom 13. Juni 2019 (pag.