A. A.________ (Rekurrent) und B.________ (Rekurrentin, zusammen: Rekurrenten) halten gemeinsam sämtliche Aktien der C.________ AG, die in F.________ eine Zahnarztpraxis betreibt. Nur die beiden Rekurrenten sind für die C.________ AG zeichnungsberechtigt. Mit Verfügungen vom 20. Mai 2019 (Akten Vorinstanz, pag. 22-30) wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2015 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 348'613.-- bei den kantonalen Steuern (davon CHF 282'000.-- im Teilsatzverfahren) und von CHF 244'710.-- bei der direkten Bundessteuer veranlagt.