6. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2018 wird gutgeheissen, der Einspracheentscheid vom 9. Juni 2020 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Einspracheverfahrens an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 7. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 8. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 9. Gegen den Entscheid betreffend die kantonalen Steuern kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12,