4. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2017 wird gutgeheissen, der Einspracheentscheid vom 9. Juni 2020 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Einspracheverfahrens an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 5. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2018 wird gutgeheissen, der Einspracheentscheid vom 9. Juni 2020 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Einspracheverfahrens an die Steuerverwaltung zurückgewiesen.