Der Gemeinde sei nicht bekannt, ob es zum Verkauf oder zur Vermietung ausgeschrieben sei. Die Steuerverwaltung forderte den Rekurrenten zudem auf, die Elektrizitätsbezüge für seine Liegenschaft in C.________ in den Jahren 2009 und 2010 nachzuweisen. Aus den eingereichten Rechnungen geht hervor, dass im Zeitraum Oktober 2008 bis März 2011 praktisch kein Strom verbraucht wurde (total 15 kWh). Daraufhin hiess die Steuerverwaltung die Einsprache gut und vermerkte als Begründung "kein Eigenmietwert ausgeschieden, Haus ist leerstehend". In den Folgejahren