-4- "Mietwertblatt" mitgeteilt. Das Mietwertblatt ist rein informeller Natur und entfaltet keine Rechtswirkung. Die Zustellung oder Nichtzustellung des Mietwertblatts hat damit keinen Einfluss darauf, ob bei der Einkommenssteuerveranlagung ein Eigenmietwert zu berücksichtigen ist.