Das Gleiche gilt, falls der Einwand des Rekurrenten so zu verstehen ist, dass ihm der Mietwert der strittigen Liegenschaft nie eröffnet worden sei. Normalerweise werden dem Grundeigentümer die Mietwerte für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer von der für die amtliche Bewertung der Grundstücke zuständigen Stelle der Steuerverwaltung (Abteilung Amtliche Bewertung) mit dem sogenannten