A. A.________ (Rekurrent) ist seit dem Jahr 1986 Alleineigentümer des Grundstücks C.________ Gbbl. Nr. 1.________, auf dem sich ein angebautes Wohnhaus mit je einer Wohnung im Erd-, Ober- und Dachgeschoss befindet (gemäss Aufnahmeprotokoll nach einem Augenschein vom 20.7.1988, Akten Steuerverwaltung, pag. 190). In seinen Steuererklärungen für die Jahre 2016 bis 2018 deklarierte der Rekurrent für dieses Grundstück weder Mieterträge noch einen Eigenmietwert, wobei ein solcher in den entsprechenden Formularen auch nicht vorerfasst war (pag. 43, 100 und 162).