C. Gegen diese Entscheide hat die Rekurrentin am 3. Juli 2020 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und den Erlass der hiervor erwähnten Steuerausstände beantragt. Sie begründet ihren Antrag damit, dass sie bereits nach Erhalt der ersten Ratenrechnung pro 2017 um Steuererlass gebeten habe. Daraufhin sei ihr mitgeteilt worden, dass ein Erlassgesuch erst nach Rechtskraft der Veranlagung gestellt werden könne. Zugleich sei ihr empfohlen worden, die Steuern soweit möglich zu bezahlen, um Verzugszinsen und Zahlungsrückstände zu vermeiden.