192) auf die Frage "welche Zukunftspläne bestehen? Ist ein definitiver Umzug nach Luxemburg geplant?" antwortete, dass es auf die Dauer des beruflichen Aufenthaltes des Rekurrenten ankommen würde. Ende 2017 war die Dauer des Auslandaufenthalts des Rekurrenten aber noch unklar und die Zukunft für die Rekurrentin somit ungewiss. Jedenfalls genügten ihr mögliche Verlängerungen des Auslandeinsatzes bzw. rein hypothetische berufliche Zukunftspläne des Rekurrenten offenbar noch nicht, um den Rekurrenten definitiv nach Luxemburg zu begleiten.