Der Auslandeinsatz wurde inzwischen zwar offenbar um (mindestens) zwei weitere Jahre verlängert (bis 30.6.2020). Die entsprechende Bestätigung erhielt der Rekurrent jedoch (erst) im Mai 2018 (vgl. Schreiben des EDA vom 18.5.2018; pag. 260), womit die Rekurrenten im hier interessierenden Zeitpunkt (Ende 2017) nur von einem (definitiven) Auslandeinsatz von zwei Jahren ausgehen konnten. Dies hatte Auswirkungen auf die damaligen Zukunftspläne der Rekurrentin, die an der Befragung vom 14. Dezember 2017 (Befragungsprotokoll, S. 10; pag. 192) auf die Frage "welche Zukunftspläne bestehen?