Jahr 2017 zur Schweiz (bzw. zum Kanton Bern / zur EG C.________). Dies, obwohl sie unstreitig mehr Zeit mit dem Rekurrenten in Luxemburg verbrachte und der Vertreter zu Recht darauf hinweist, dass die Beziehung zwischen Ehegatten ein wichtiges Indiz für den Lebensmittelpunkt bildet. Letztlich sind für die Bestimmung des Lebensmittelpunkts jedoch die Gesamtumstände entscheidend. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Rekurrenten in Übereinstimmung mit der Steuerverwaltung (vgl. Verfügung vom 14.1.2019, S. 6; pag. 274) in ihrer jeweils arbeitsfreien Zeit gegenseitig besuchten.