5.1 Vorab kann festgehalten werden, dass im Jahr 2016 der Rekurrent aus beruflichen Gründen sowohl seinen Arbeits- als auch seinen Wohnort von der Schweiz nach Luxemburg verschob. Er reiste Mitte 2016 nach Luxemburg, um dort seine zum Voraus auf zwei Jahre, allenfalls auf maximal vier Jahre, befristete Arbeitsstelle anzutreten. In Luxemburg bewohnte er eine gemietete 3-Zimmerwohnung mit eigenen Möbeln und ging von dort aus seiner Tätigkeit beim I.________ nach. Trotz seiner Arbeits- und Wohnortsverlegung ins Ausland lebte der Rekurrent jedoch weiterhin eine intakte Ehe mit seiner Ehegattin bzw. der Rekurrentin.