4. Vorliegend gehen die Steuerverwaltung und der Vertreter übereinstimmend davon aus, dass die Rekurrenten bis Mitte 2016 ihr Steuerdomizil im Kanton Bern (in der EG C.________) bzw. in der Schweiz hatten, wo sie seit dem Jahr 2006 eine 5-Zimmerwohnung an der G.________Strasse in C.________ mieteten (vgl. Mietvertrag vom 4.9.2006; pag. 61-55). Der Rekurrent arbeitete bis zum 30. Juni 2016 als ________ beim H.________. Seit dem 1. Juli 2016 vertritt er als Abgeordneter nationaler Sachverständiger das H.________ beim I.________ in Luxemburg. Es handelte sich um eine befristete Vereinbarung bis 30. Juni 2018 (evtl. verlän-