Vorliegend ist somit nur zu prüfen, ob die Rekurrenten in der Schweiz (bzw. im Kanton Bern / in der EG C.________) kraft persönlicher Zugehörigkeit unbeschränkt steuerpflichtig sind. Ob sie im Ausland einen neuen (steuerrechtlichen) Wohnsitz begründet haben und dort Steuern bezahlen oder nicht, ist dagegen für sich allein nicht ausschlaggebend (VGE 100 2008 23382 vom 18.5.2009, in NStP 2010 S. 39 ff. E. 3.4).