-9- ordert werden konnte und dessen Ehefrau zusammen mit dem Kind in der Schweiz in der gemeinsamen Liegenschaft zurückblieb (BGer 2C_505/2015 vom 8.12.2016). Bejaht wurde eine Verlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes hingegen in verschiedenen (kantonalen) Gerichtsurteilen betreffend Sachverhalte, in denen die Partnerin des Steuerpflichtigen ins Ausland mitgegangen war;