3.6 Nach der Rechtsprechung kommt dem Aufenthalt des Ehepartners bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland für die Bestimmung des Lebensmittelpunkts entscheidende Bedeutung zu (VGE 100 2016 110/111 vom 10.7.2017, E. 3.4, mit Hinweisen): In Fällen intakter ehelicher Beziehungen hat das Bundesgericht eine Wohnsitzverlegung regelmässig verneint, wenn der Ehepartner in der Schweiz zurückgeblieben ist, so etwa im Fall eines Piloten, der von der Arbeitgeberin in Saudi-Arabien stationiert wurde, um für einen Kunden Privatflüge durchzuführen.