3.5 Da jeder Ehegatte zivilrechtlich einen eigenen Wohnsitz haben kann, muss er auch ein eigenes Hauptsteuerdomizil haben können. Deshalb ist für jeden Gatten gesondert zu prüfen, an welchem Ort die Voraussetzungen des Hauptsteuerdomizils erfüllt sind. Denn der persönliche Wohnsitz einer Person bestimmt sich in erster Linie nach ihrer eigenen Absicht und ihrem eigenen Verhalten und nicht nach demjenigen ihrer Familienmitglieder. Allerdings kann der Wohnort des (Ehe-)Partners und der Kinder ein wichtiges Indiz für die Wohnsitzfrage bilden (Zweifel/Hunziker, a.a.O., N. 65 zu § 6, mit Hinweisen).