3.3 Unter dem steuerrechtlichen Wohnsitz im Sinn von Art. 4 Abs. 1 und 2 StG bzw. Art. 3 Abs. 1 und 2 DBG ist in der Regel der zivilrechtliche Wohnsitz zu verstehen, d.h. der Ort, wo sich eine Person mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält (Art. 23 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [ZGB; SR 210]) und wo sich mithin der Mittelpunkt ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Interessen befindet (Mittelpunkt der Lebensinteressen; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., N. 3 und 7 zu Art. 3 DBG).