2017, N. 103 zu Art. 3 StHG). Entsprechend sieht der Kanton Bern im StG keine unbeschränkte Steuerpflicht von Schweizer Bürgern ohne steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland vor, wenn diese in einem Angestelltenverhältnis zum Bund oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtung des Inlandes stehen.