425-421) ab. Die Steuerverwaltung war nach wie vor der Ansicht, dass sich der Lebensmittelpunkt der Rekurrenten im Jahr 2017 in der Schweiz (bzw. im Kanton Bern) befunden habe. Sie wies im Wesentlichen darauf hin, dass sich an den Lebensumständen im Jahr 2017 nur wenig verändert habe. Erst nach Erlass der Verfügung vom 14. Januar 2019 hätten die Rekurrenten begonnen, Bereiche ihres Lebens neu aufzugleisen, sodass eine gewisse Verschiebung von Beziehungen und Interessen nach Luxemburg sichtbar geworden seien. Obwohl sich die Rekurrenten bereits im Jahr 2017 hätten vorstellen können, dauerhaft und vollständig in Luxemburg zu leben, hätten sie dies nicht nach aussen manifestiert.