B. Auf Ersuchen der Steuerverwaltung der EG C.________ vom 7. März 2018 (Steuerdossier, pag. 254) leitete die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Bereich Wohnsitz bzw. zwischenzeitlich Geschäftsbereich Recht und Koordination (Steuerverwaltung), gegenüber den Rekurrenten ein Wohnsitzverfahren ein und setzte mit Verfügung vom 14. Januar 2019 (pag. 279- 272) deren steuerrechtlichen Wohnsitz für das Steuerjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) in der EG C.________ fest. Die dagegen erhobene Einsprache (pag. 342-335) wies die Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 20. Mai 2020 (pag. 425-421) ab.