und seit dem 1. Juli 2016 vertritt er das H.________ beim I.________ in Luxemburg. Es handelte sich um einen befristeten Auslandeinsatz bis 30. Juni 2018 (evtl. verlängerbar bis 30.6.2020). Die Rekurrentin ging weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit in C.________ mit einem Beschäftigungsgrad von 50 % nach und arbeitete in der Regel dienstags und mittwochs ganztägig sowie donnerstags jeweils morgens. Nach Möglichkeit fuhr sie am Donnerstagnachmittag mit dem Zug nach Luxemburg und am Montag wieder zurück nach C.________. An der Adresse in C.________ waren auch die erwachsenen Söhne weiterhin wohnhaft.