__ zu behandeln wären, womit sie aus Sicht der Rekurrentin eine erfolgsneutrale Kapitaleinlage darstellten (pag. 54). In der Begründung der Veranlagungsverfügungen vom 3.12.2019 wurde zudem vermerkt, dass "berufliche Auslagen bzw. Unkosten" von D.________ im Rahmen ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit geltend gemacht würden. Letztlich hat die Steuerverwaltung jedoch die von der Rekurrentin