7.4 Für die Steuerrekurskommission ist anhand der Akten nicht nachvollziehbar, wie D.________, die Rekurrentin, das Spital L.________ und die I.________ GmbH bei der Durchführung der H.________behandlungen zusammenarbeiten. Ebenso wenig ist ersichtlich, wie und von wem die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben fakturiert bzw. bezahlt und verbucht werden. Die Aktivitäten der Rekurrentin scheinen sich darauf zu beschränken, den auf D.________ entfallenden Honoraranteil von CHF 2'200.-- pro Behandlung der I.________ GmbH in Rechnung zu stellen. Die Gesamtkosten für eine Behandlung liegen übrigens bei rund CHF 13'200.-- (siehe unter: , Menü __